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Leistungen

Therapie

Ernährungstherapie nach Paragraph 43 SGB V | Therapie

Die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V unterstützt dich, wenn bereits eine medizinische Diagnose vorliegt und du gezielte Hilfe im Alltag brauchst. Gemeinsam entwickeln wir eine individuell abgestimmte Ernährungsstrategie, die deine Behandlung sinnvoll ergänzt, Beschwerden lindern kann und deine Lebensqualität spürbar verbessert.

Anleitung für die Bezuschussung der Krankenkasse

Drucke die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus.

Diese findest du hier.

Lass die Bescheinigung von deinem Arzt oder deiner Ärztin ausfüllen

Bitte achte darauf, dass alle Angaben vollständig ausgefüllt sind.

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Kopiere die ausgefüllte Bescheinigung

Eine Kopie bringst du mir mit in die Beratungsstunde und eine behält du für dich

Kontaktiere deine Krankenkasse 

Fordere einen Kostenvoranschlag von mir an

Drucke diesen aus und fülle alle erforderlichen Felder aus

Reiche Kostenvoranschlag und Bescheinigung bei deiner Krankenkasse ein
Reiche beide Dokumente im Original ein. Weitere Infos über die Höhe der Bezuschussung und die Modalitäten der Beratung / Therapie bekommst du von den Sachbearbeiter:innen deiner Krankenkasse

Vereinbare einen Termin bei mir für die verordnete Maßnahme

Sobald dein Antrag von deiner Krankenkasse genehmigt wurde, kannst du einen Termin mit mir vereinbaren.

Beratung

​Ernährungsberatung nach Paragraph 20 SGB V | Prävention

Gesunde Ernährung beginnt mit kleinen Schritten – und genau dabei unterstützt dich die Ernährungsberatung nach § 20 SGB V. Gemeinsam finden wir Wege, wie du deine Ernährung so gestalten kannst, dass sie dir guttut, dich stärkt und langfristig zu mehr Lebensqualität führt. Präventiv, individuell und ganz auf dich abgestimmt.

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